AGBs für PartnerInnen

Wir haben versucht die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur auf die notwendigsten Punkte und so leicht verständlich wie möglich zu formulieren. Bitte lies dir die Bedingungen unbedingt aufmerksam durch. Sollte dir irgendein Punkt unklar sein wende dich per Mail an hallo@hoopflow.com.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes HoopFlow-PartnerInnenvertrages zwischen HoopFlow, Isabella Ebner, Veilchenweg 7, 4063 Hörsching, Österreich (im Folgenden: “HoopFlow”) und dem HoopFlow-Partner/der HoopFlow-Partnerin (im Folgenden: “HoopFlow-PartnerIn”).

§ 2 Vertrag

(1) Ein Vertragsschluss ist mit natürlichen Personen aus der Europäischen Union möglich. Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Der Antrag auf die HoopFlow-PartnerInnenschaft wird mittels Online-Formular auf der Domain www.hoopflow.com gestellt. Das Formular ist vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Zusätzlich muss sich der HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin ein KundInnenkonto auf www.hoopflow.com anlegen. Mittels diesem der HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin Einsicht in seine/ihre Provision erhält. Änderungen der persönlichen Daten sind im Konto unverzüglich einzutragen.

(3) Sollte der HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin eine Umsatzsteueridentifikationsnummer für sein/ihr Unternehmen besitzen, ist diese HoopFlow unmittelbar mitzuteilen.

(4) Eine gültige Bankverbindung und ein KundInnenkonto auf www.hoopflow.com sind Voraussetzung für eine HoopFlow-PartnerInnenschaft.

(5) HoopFlow behält sich das Recht vor, PartnerInnenanträge nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Begründung abzulehnen.

(6) Nach schriftlicher Zusage der PartnerInnenschaft vonseiten der Firma HoopFlow kann jeder HoopFlow-Partner/jede HoopFlow-Partnerin seine/ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen per E-Mail an hallo@hoopflow.com und durch die Rücksendung des PartnerInnen-Startersets widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach der schriftlichen Zusage der PartnerInnenschaft vonseiten der Firma HoopFlow.

§ 3 Rechte und Pflichten

(1) Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) HoopFlow-PartnerInnen verpflichten sich, bei ihrer Tätigkeit auch die Rechte Dritter, insbesondere das Wettbewerbsrecht gegenüber Konkurrenten, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Verbraucherschutzrechte zu beachten. Der Vertrieb von HoopFlow-Produkten schließt jegliche unlautere Werbung, die beispielsweise Irreführung oder Belästigung beinhaltet, aus.

(3) Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Produktbroschüren oder sonstiger selbständig erstellter Medien und Werbemittel zum Verkauf von HoopFlow-Produkten ist nicht gestattet.

(4) Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin handelt als selbständige/r UnternehmerIn. Er/Sie ist kein/e ArbeitnehmerIn, sondern HoopFlow-PartnerIn, so dass keine Umsatzvorgaben oder Lieferpflichten bestehen. Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung ausschließlich eigenverantwortlich und bestimmt Ort der Tätigkeit und Arbeitszeit sowie Betriebsmittel ausschließlich selbst. Insoweit versichert der/die HoopFlow-PartnerIn, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für HoopFlow erwirtschaftet oder bereits erwirtschaftet hat, ordnungsgemäß an seinem Sitz zu versteuern.

(5) Dem HoopFlow-Partner/Der HoopFlow-Partnerin ist es untersagt, Kooperationen mit Unternehmen aus derselben Sparte einzugehen oder HoopFlow-PartnerIn zu werden, wenn bereits eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen aus derselben Sparte besteht.

(6) Dem HoopFlow-Partner/Der HoopFlow-Partnerin steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.

(7) Für Schäden an Produkten von HoopFlow ist ausschließlich HoopFlow verantwortlich. Fehlerhafte Produkte müssen unverzüglich vom Kunden/von der Kundin direkt an HoopFlow gemeldet werden. Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin hat sich nicht um Schäden an den Produkten von HoopFlow zu kümmern.

(8) Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er/sie im Auftrag oder im Namen von HoopFlow handelt. Vielmehr ist er/sie verpflichtet, sich als selbständige/r HoopFlow-PartnerIn vorzustellen.

(9) Dem HoopFlow-Partner/Der HoopFlow-Partnerin ist es nicht erlaubt, auf Presse- und Bloggeranfragen über HoopFlow, deren Produkte oder sonstige Leistungen von HoopFlow zu antworten. Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen zu den Produkten von HoopFlow unverzüglich an HoopFlow weiterzuleiten.

(10) Sämtliche Werbematerialien von HoopFlow sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung von HoopFlow weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verändert oder verbreitet werden. Die Marke HoopFlow ist urheberrechtlich geschützt und darf daher nicht für andere Zwecke verwendet werden.

(11) Werbung für die Produkte von HoopFlow auf Social Media muss den Vorschriften entsprechend gekennzeichnet werden.

§ 4 Schadenersatz, Haftungsfreistellung

(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in diesen AGBs geregelten Pflichten des HoopFlow-Partners/der HoopFlow-Partnerin erfolgt eine schriftliche Ermahnung durch HoopFlow unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung.

(2) Kommt es nach Ablauf der Frist im Sinne des Absatz (1) erneut zu demselben oder einem ähnlichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so ist HoopFlow berechtigt den HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin außerordentlich zu kündigen. Gegebenenfalls ist der HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin dazu verpflichtet eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 50% der Jahresprovision zu bezahlen. Insofern verpflichtet sich der HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin dazu insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadenersatzkosten zu übernehmen die HoopFlow in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 5 Der HoopFlow-Markenkodex

(1) Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ zu bewerten.

(2) HoopFlow-PartnerInnen sind verpflichtet, im Zuge ihrer Tätigkeit jederzeit den guten Ruf der Marke HoopFlow im Auge zu behalten. Konkret heißt das, die Tätigkeit nicht „aggressiv“ zu gestalten und ein „Nein“ zu respektieren. HoopFlow möchte Menschen mit Hula Hoop-Reifen glücklich machen. Diese Mission muss bei jeder Handlung im Vordergrund stehen.

§ 6 Werbemittel / Zuwendungen

(1) Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstige Zuwendungen können von HoopFlow mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

(2) HoopFlow versendet an HoopFlow-PartnerInnen verschiedene Werbematerialien, ohne dass dem HoopFlow-Partner/der HoopFlow-Partnerin hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden. Das Werbematerial ist in angemessenem Umfang grundsätzlich kostenlos.

(3) Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin erhält automatisch 10 % Rabatt auf jeden Einkauf über sein/ihr KundInnenkonto im HoopFlow-Online-Shop. Für den Einkauf erhält die Partnerin/der Partner keine Provision. Außerdem wird der HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin per E-Mail über exklusive produkbezogene PartnerInnen-Rabatte informiert. Mit Beendigung der Partnerschaft entfällt der Anspruch auf alle PartnerInnen-Rabatte. EndkundInnen-Rabatte sind für PartnerInnen nicht gültig. 

§ 7 Zahlungsbedingungen / Provisionsmodalitäten

(1) Damit die Provision richtig zugeordnet werden kann, muss der Kunde/die Kundin seine/ihre Bestellung über www.hoopflow.com aufgeben. Bestellungen, die nicht über www.hoopflow.com eingehen, können keinem Partner/keiner Partnerin zugeordnet werden. In diesem Fall entfällt die Provision.

(2) Die Provision wird automatisch über das KundInnenkonto des HoopFlow-Partners/der HoopFlow-Partnerin auf www.hoopflow.com über den PartnerInnenlink oder den Gutscheincode dem HoopFlow-Partner/der HoopFlow-Partnerin zugeordnet.

(3) HoopFlow behält sich die Auszahlung von Provisionen bei Nichtvorliegen einer Gewerbeberechtigung oder Steuernummer vor.

(4) Sämtliche Provisionszahlungen werden individuell vereinbart und errechnen sich prozentual aus dem Netto-Umsatz abzüglich Versandkosten. Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin kann erst über die Provision verfügen, sobald eine Bestellung als endgültig abgeschlossen markiert und mindestens 14 Tage alt ist.

(5) Fehlerhafte Provisionen sind HoopFlow binnen 30 Tagen ab der fehlerhaften Zahlung mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen als genehmigt.

(6) Für HoopFlow-PartnerInnen gelten die gleichen Bedingungen wie für KundInnen laut aktueller Preisliste.

(7) Provisionsansprüche unter € 150 (netto) können nicht ausbezahlt werden und werden deshalb in einen Gutschein umgewandelt. Der Gutschein kann über den HoopFlow-Online-Shop eingelöst werden. Provisionen über € 150 (netto) werden auf Antrag auf das Konto des HoopFlow-Partners/der HoopFlow-Partnerin ausbezahlt.

§ 8 Beendigung des Vertrages

(1) Der HoopFlow-PartnerInnenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. HoopFlow ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin 12 Monate durchgehend inaktiv ist, d.h. keine Provision erhält.

(2) HoopFlow behält sich das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Die Bewilligung der Zwangsvollstreckung gegen den HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin oder im Fall eines Konkursantrages gegen den HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin stellt einen solchen wichtigen Grund dar. Ein wichtiger Grund liegt auch im Fall von geschäftsschädigendem Verhalten oder schwerwiegender Störung des Vertrauensverhältnisses mit HoopFlow vor.

(3) Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin kann ordentlich unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ein HoopFlow-Partner/Eine HoopFlow-Partnerin, der seinen/die ihren Vertrag selbst gekündigt hat oder aus dem Vertragsverhältnis ausgeschieden ist, kann nur dann wieder als HoopFlow-PartnerIn angenommen werden, wenn er/sie einen neuen Antrag stellt.

(4) Bei Auflösung des HoopFlow-PartnerInnenvertrag verfallen Provisionsansprüche unter € 10.

§ 9 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der HoopFlow-Partner/die HoopFlow-Partnerin seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von HoopFlow.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) HoopFlow ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtlicher Unterlagen zu jeder Zeit berechtigt. HoopFlow wird Änderungen mit einer angemessenen Frist vor Inkrafttreten elektronisch an die vom HoopFlow-Partner/der HoopFlow-Partnerin angegebene E-Mail-Adressen übermitteltes Schreiben ankündigen. Der HoopFlow-Partner/Die HoopFlow-Partnerin hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er/sie den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist HoopFlow berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Fristen zu kündigen.

(2) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am Nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.